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BAG Urteil v. - 5 AZR 385/20

Gesetze: § 288 Abs 1 BGB, § 286 Abs 2 Nr 1 BGB, § 37 TV-L, § 615 S 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB

Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen durch Bestandsschutzklage

Leitsatz

Mit der Erhebung einer Bestandsschutzklage macht ein Arbeitnehmer nicht nur die von dieser abhängigen Vergütungsansprüche im Sinne der ersten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist geltend, sondern zugleich die darauf geschuldeten gesetzlichen Verzugszinsen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:240621.U.5AZR385.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2291 Nr. 39
DB 2021 S. 2501 Nr. 42
DB 2021 S. 6 Nr. 40
NJW 2021 S. 10 Nr. 40
NJW 2021 S. 3678 Nr. 50
YAAAH-88999

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