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BFH Beschluss v. - X B 140/20

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa;

Steuerpflichtige Rente der Basisversorgung auch bei versehentlicher Rentenzahlung vor Beginn der maßgebenden Altersgrenze

Leitsatz

NV: Zwar gehört es nach der Rechtsprechung des Senats zu den wesentlichen Merkmalen von Renten, die der Basisversorgung zuzuordnen sind, dass sie erst bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze bzw. bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden (vgl. Senatsurteil vom  - X R 39/15, BFHE 261, 203, BStBl II 2018, 579, Rz 26). Dies bedeutet aber nicht, dass die Zuordnung einer Rente zur Basisversorgung aufgehoben wird und deren Steuerpflicht nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG entfällt, wenn sie infolge eines dem Versorgungsträger im Einzelfall unterlaufenen Fehlers bereits kurz vor Vollendung der maßgebenden Altersgrenze ausgezahlt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.070621.XB140.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 1347 Nr. 11
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 37
ErbStB 2021 S. 328 Nr. 11
CAAAH-89183

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