Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Beiträgen des Mieters zu einer Privathaftpflichtversicherung als Unterkunftsbedarf - mietvertragliche Verpflichtung - Überprüfung der Wirksamkeit des Mietvertrages - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - keine vollständige Erledigung des vorläufigen Bewilligungsbescheides durch einen endgültigen Bewilligungsbescheid
Leitsatz
Zum grundsicherungsrechtlichen Unterkunftsbedarf können auch solche Zahlungsverpflichtungen gehören, die ein Mieter aufgrund wirksamer mietvertraglicher Vereinbarung gegenüber Dritten einzugehen hat, soweit ein hinreichend enger sachlicher Zusammenhang zur Anmietung der Wohnung vorhanden ist und die Aufwendungen nicht dem Grunde nach bereits im Regelbedarf enthalten sind.