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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 7 K 1179/20 Kg

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 3 Satz 1; GKG § 52 Abs. 3 Satz 2; GKG § 52 Abs. 3 Satz 3

Streitwert bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung: Erhöhung um den einfachen Jahresbetrag –Offensichtlich absehbare Auswirkungen auf künftige Geldleistungen – Unfähigkeit zum Selbstunterhalt aufgrund einer Behinderung

Leitsatz

Der Streitwert eines Klageverfahrens wegen Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung ist über die bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung streitigen Beträge hinaus um den einfachen Jahresbetrag des Kindergeldes zu erhöhen, wenn die offensichtlich auch für künftige Monate erhebliche Frage der Ursächlichkeit einer Behinderung für die Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten, streitig ist.

Fundstelle(n):
YAAAH-89462

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