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BSG Urteil v. - B 14 AS 39/20 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 2 Abs 1 S 1 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten für einen Tiefgaragenstellplatz - Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses - angemessene Unterkunftskosten - keine Pflicht zur Untervermietung

Leitsatz

Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind nicht aufgrund des allgemeinen Nachranggrundsatzes zur Untervermietung eines PKW-Stellplatzes verpflichtet, wenn Wohnung und Stellplatz Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind und die Gesamtmiete angemessen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:190521UB14AS3920R0

Fundstelle(n):
WAAAH-89603

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