Wettbewerbsbeschränkung: Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bei ungleicher Behandlung von Breitbandkabelunternehmen bei der Zahlung von Einspeiseentgelten - wilhelm.tel
Leitsatz
wilhelm.tel
Für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot reicht es aus, dass die durch wettbewerbskonforme Gründe nicht gerechtfertigte erhebliche Ungleichbehandlung geeignet ist, sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition des diskriminierten Unternehmens auszuwirken. Eine tatsächlich eingetretene erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung ist nicht erforderlich (hier: ungleiche Behandlung von Breitbandkabelunternehmen bei der Zahlung von Einspeiseentgelten).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:060721UKZR11.18.0
Fundstelle(n): BB 2021 S. 2241 Nr. 39 WM 2022 S. 1847 Nr. 38 OAAAH-89824