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BGH Urteil v. - V ZR 95/20

Gesetze: § 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 291 BGB

Rückabwicklung eines finanzierten Eigentumswohnungskaufs: Anrechnung von Prozesszinsen auf die vom Verkäufer zu ersetzenden Darlehenszinsen

Leitsatz

Auf Darlehenszinsen, die der Verkäufer dem Käufer bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach § 280 Abs. 1 BGB zu ersetzen hat, sind gezahlte Prozesszinsen anzurechnen, wenn sie den gleichen Zeitraum betreffen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:020721UVZR95.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2241 Nr. 39
NJW 2021 S. 3261 Nr. 44
NJW 2021 S. 8 Nr. 41
WM 2022 S. 1898 Nr. 39
ZIP 2021 S. 2017 Nr. 39
RAAAH-89930

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