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BGH Urteil v. - KZR 96/18

Gesetze: § 1 GWB 1999, § 33 S 1 GWB 1999, § 33 Abs 3 S 1 GWB 2005, § 133 Abs 1 S 1 UmwG

Kartellschadensersatzanspruch: Haftung der an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger

Tatbestand

Die Klägerin, die für den öffentlichen Personennahverkehr im mittleren Ruhrgebiet zuständig ist, nimmt die Beklagten auf Ersatz kartellbedingten Schadens in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:130421UKZR96.18.0

Fundstelle(n):
BAAAH-89931

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