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Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG); Abhängigkeit des Förderzeitraums vom Zeitpunkt des Bauantrags bzw. der Bauanzeige
(BStBl I S. 623)
Bezug: BStBl 2020 I S. 623
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 9 des (BStBl 2020 I S. 623) wie folgt geändert:
„9 Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag oder - wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist - die Bauanzeige nach dem und vor dem gestellt bzw. getätigt worden ist. Für Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige errichtet werden können, kann hinsichtlich des in Satz 1 genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden.“
Dieses Schreiben ersetzt die im (BStBl 2020 I S. 623) in der Rz. 9 getroffenen Aussagen.
Dieses Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.