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BGH Urteil v. - X ZR 71/19

Gesetze: § 110 Abs 1 PatG, § 115 Abs 1 PatG

Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit der Berufung des Klägers bei erklärtem Nichtangriff des vom Beklagten mit einem Hilfsantrag verteidigten Gegenstands des Streitpatents in der ersten Instanz; Umdeutung in eine Anschlussberufung - Bediengerät für Spiele

Leitsatz

Bediengerät für Spiele

1. Hat der Kläger in der ersten Instanz des Patentnichtigkeitsverfahrens erklärt, dass er den vom Beklagten mit einem Hilfsantrag verteidigten Gegenstand des Streitpatents nicht angreift, ist eine Berufung mit dem Ziel, das Streitpatent in weitergehendem Umfang für nichtig zu erklären, mangels formeller Beschwer unzulässig.

2. Ein solches Rechtsmittel kann in eine Anschlussberufung umgedeutet werden, wenn die für diesen Rechtsbehelf maßgeblichen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:030821UXZR71.19.0

Fundstelle(n):
OAAAH-89983

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