Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 212/17

Gesetze: Art 15 Abs 1 EGV 207/2009, Art 51 Abs 1 Buchst a EGV 207/2009, Art 58 Abs 1 Buchst a EUV 2017/1001

Markenrechtsschutz: Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ablauf des ununterbrochenen Nichtbenutzungszeitraums von fünf Jahren als Voraussetzung des Verfalls - Bewässerungsspritze II

Leitsatz

Bewässerungsspritze II

Der für die Feststellung maßgebliche Zeitpunkt, ob der in Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 genannte ununterbrochene Nichtbenutzungszeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist, ist derjenige der Erhebung der Widerklage auf Erklärung des Verfalls (Anschluss an , GRUR 2021, 613 = WRP 2021, 325 - Husqvarna).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:220721UIZR212.17.0

Fundstelle(n):
TAAAH-90047

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank