Deliktischer Schadensersatzanspruch: Gesteigerte Erwiderungslast bei Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug - Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung, Darlegungs- und Beweislast
Leitsatz
Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung, Darlegungs- und Beweislast
Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug gestützt, trifft den Anspruchsgegner eine gesteigerte Erwiderungslast, in deren Rahmen er konkrete Umstände für die von ihm behauptete Unwahrheit seines im Strafverfahren abgelegten Geständnisses darlegen muss. Hat er insoweit substantiiert vorgetragen, obliegt dem Anspruchsteller der Beweis der Richtigkeit des Geständnisses.
Fundstelle(n): BB 2021 S. 2306 Nr. 40 BB 2021 S. 2510 Nr. 43 DB 2021 S. 2414 Nr. 41 NJW 2021 S. 9 Nr. 41 NJW 2022 S. 705 Nr. 10 WM 2021 S. 1937 Nr. 40 WM 2022 S. 207 Nr. 5 ZIP 2022 S. 751 Nr. 15 KAAAH-90050