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BGH Urteil v. - IX ZR 94/19

Gesetze: § 134 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 146 Abs 1 InsO, § 195 BGB, Art 4 Abs 2 S 2 Buchst m EGV 1346/2000 vom , Art 13 EGV 1346/2000 vom , Art 12 Abs 1 Buchst b EGV 593/2008, Art 16 EUV 2015/848 vom

Verjährung des Rückgewähranspruchs bei Insolvenzanfechtung: Anzuwendendes Recht auf die Zahlung eines Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei bei Anfechtung dieser Zahlung im Rahmen eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens

Tatbestand

Der Kläger ist seit dem 25. März 2016 Verwalter in dem am 29. April 2011 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der O.                          GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Die Schuldnerin war Teil der O.      Gruppe, zu der auch die T.       GmbH zählte. Diese schuldete dem in den Niederlanden niedergelassenen Beklagten eine Vergütung in Höhe von 8.259,30 €. Am 9. November 2010 zahlte die Schuldnerin diesen Betrag "auftrags T.        " an den Beklagten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:290721UIXZR94.19.0

Fundstelle(n):
EAAAH-90052

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