Kommanditbeteiligung an einem Containerschiff: Außenhaftung des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten bei Herabsetzung der Haftsumme; zeitliche Begrenzung der Nachhaftung
Tatbestand
Der Kläger ist Verwalter in einem am 11. November 2016 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Publikumsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG (im Folgenden: Fondsgesellschaft), deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und der Betrieb eines Containerschiffs ist. Der Beklagte beteiligte sich als Kommanditist mit einer Einlage von 50.000 €. Er erhielt in den Jahren 2006 und 2007 Ausschüttungen in Höhe von 9.000 €. Der Kläger behauptet, die Kapitalkonten der Kommanditisten seien bereits im Beitrittsjahr unter den Betrag der jeweiligen Hafteinlage herabgemindert worden. Zu einer Auffüllung sei es nicht gekommen.