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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 253/18

Die Klägerin begehrt für das Jahr 2015 Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII als Zuschuss anstelle eines Darlehens und wendet sich gegen eine Auflage, einen Erbteil zu verpfänden.

Fundstelle(n):
UAAAH-90090

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