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BGH Urteil v. - IX ZR 121/20

Gesetze: § 24 Abs 1 InsO, § 55 Abs 3 InsO, § 82 S 1 InsO, § 329 BGB, § 362 Abs 2 BGB

Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des Drittschuldners zur schuldbefreienden Zahlung an einen Dritten durch Fortsetzung der Geschäftsbeziehung; schuldbefreiende Wirkung der Zahlung an den Dritten

Leitsatz

1. Eine Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung schuldbefreiender Zahlungen an einen Dritten, die auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Schuldner und einem Drittschuldner beruhen, kann darin zu erblicken sein, dass der Verwalter die Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner fortsetzt, ohne Abstand von der vertraglichen Vereinbarung zu nehmen.

2. Die Zahlung an einen Dritten hat schuldbefreiende Wirkung, wenn die Masse dadurch von einer Masseverbindlichkeit entlastet wird, die anderenfalls der Verwalter in voller Höhe zu begleichen hätte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:080721UIXZR121.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2369 Nr. 41
DB 2021 S. 2409 Nr. 41
DStR-Aktuell 2021 S. 12 Nr. 40
NJW 2021 S. 9 Nr. 42
NJW-RR 2021 S. 1414 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2021 S. 3096
WM 2021 S. 1944 Nr. 40
ZIP 2021 S. 2093 Nr. 40
LAAAH-90268

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