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BFH Urteil v. - III R 34/19 BStBl 2021 II S. 848

Gesetze: EStG § 2 Abs. 4 bis 6; EStG § 31 Sätze 1 bis 4; EStG § 32 Abs. 6; EStG § 34c Abs. 1; EStG § 34g; EStG § 35a;

Übertragung kindbedingter Freibeträge; Familienleistungsausgleich beim Eingreifen von Steuerermäßigungsvorschriften; Günstigerprüfung

Leitsatz

1. Bei verheirateten aber dauernd getrennt lebenden Elternteilen kann die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von einem auf den anderen Elternteil nicht allein auf den Antrag eines Elternteils gestützt werden.

2. Die Übertragung des Kinderfreibetrags scheidet aus, wenn der Elternteil, dessen Freibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden soll, seiner Unterhaltspflicht im Wesentlichen nachgekommen ist.

3. Die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf scheidet aus, wenn das Kind bereits volljährig ist oder bei dem Elternteil, dessen Freibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden soll, gemeldet ist.

4. Bei nicht zusammenveranlagten Elternteilen ist für die Günstigerprüfung nach § 31 Satz 4 EStG dem Anspruch auf Kindergeld die Differenz zwischen der Steuer nach dem Grundtarif auf das Einkommen ohne Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und der Steuer nach dem Grundtarif auf das Einkommen nach Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG gegenüberzustellen.

5. Führt die Vergleichsrechnung zu dem Ergebnis, dass die Freibetragsgewährung für den Steuerpflichtigen günstiger ist, ist die Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs erst nach Anwendung der Steuerermäßigungsvorschriften durchzuführen, mit der Folge, dass sich aus dem hinzugerechneten Kindergeldanspruch bei Anwendung der Steuerermäßigungsvorschriften kein zusätzliches Verrechnungspotenzial ergibt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.140421.IIIR34.19.0

Fundstelle(n):
BStBl 2021 II Seite 848
BB 2021 S. 2325 Nr. 40
BFH/NV 2021 S. 1547 Nr. 12
BFH/PR 2022 S. 14 Nr. 1
BStBl II 2021 S. 848 Nr. 22
DB 2021 S. 6 Nr. 40
DStR 2021 S. 2296 Nr. 39
DStRE 2021 S. 1274 Nr. 20
EStB 2021 S. 511 Nr. 12
HFR 2021 S. 1086 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2021 S. 2956
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2021 S. 827
EAAAH-90292

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