Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden durch vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes – Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung
Leitsatz
Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung
Einem Rechtsanwalt gereicht es zum Verschulden, wenn er den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das Gericht zu übermitteln, vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten der Risikosphäre des Empfangsgerichts zuschreibt (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 20 ff und vom - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 16 ff).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:260821BIIIZB9.21.0
Fundstelle(n): BB 2021 S. 2369 Nr. 41 NJW 2021 S. 8 Nr. 42 NJW-RR 2022 S. 204 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2022 S. 155 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2021 S. 3707 PAAAH-90501