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BGH Beschluss v. - 3 StR 247/21

Gesetze: § 306a Abs 1 Nr 1 StGB

Schwere Brandstiftung: Teilweise Zerstörung einer infolge vorangegangener Brandstiftung unbewohnbaren Wohnung

Leitsatz

Ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, kann durch eine Brandlegung auch dann teilweise zerstört werden, wenn die betroffene Wohnung bereits wegen einer vorangegangenen Brandstiftung nicht nutzbar war.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:240821B3STR247.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 42
NJW 2021 S. 3205 Nr. 43
LAAAH-90605

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