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BGH Urteil v. - II ZR 194/20

Gesetze: § 128 HGB, § 161 Abs 2 HGB, § 171 HGB, § 172 Abs 4 HGB

Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft: Haftung für Steuerforderungen

Tatbestand

Der Kläger ist Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der F.                                             GmbH & Co. Containerschiff KG (im Folgenden: Schuldnerin), das mit Beschluss vom 21. Februar 2013 eröffnet wurde. Die Schuldnerin betrieb die Containerschiffe MS "A.     " und MS "An.  ". Der Beklagte, der mit einer Einlage in Höhe von 200.000 € zunächst als mittelbarer, seit 2005 als unmittelbarer Kommanditist an der Schuldnerin beteiligt ist, erhielt Ausschüttungen in Höhe von 18.000 € im Jahr 2004 und in Höhe von insgesamt 74.000 € in den Jahren 2005 bis 2008. Zum Zeitpunkt der Ausschüttungen war der Kapitalanteil jeweils durch Verluste unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert. Der Kläger verlangt vom Beklagten unter dem Gesichtspunkt der teilweisen Rückgewähr der geleisteten Kommanditeinlage Zahlung in Höhe von 92.000 €.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:030821UIIZR194.20.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2021 S. 1199 Nr. 18
OAAAH-90711

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