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BMF - IV C 7 - S 3104/19/10001 :006 BStBl 2021 I S. 1821

Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab

In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am veröffentlichten Sterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden sind.

Anlage

zu § 14 Absatz 1 BewG

Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab

Der Kapitalwert ist nach der am 9. Juli 2021 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vollendetes Lebensalter
Männer
Frauen
Durchschnittliche Kapitalwert Lebenserwartung
Durchschnittliche Lebenserwartung
Kapitalwert
0
78,64
18,405
83,40
18,467
1
77,90
18,393
82,64
18,458
2
76,92
18,378
81,66
18,446
3
75,93
18,361
80,67
18,433
4
74,94
18,344
79,68
18,420
5
73,95
18,325
78,69
18,405
6
72,95
18,306
77,69
18,390
7
71,96
18,285
76,70
18,374
8
70,97
18,264
75,70
18,357
9
69,97
18,241
74,71
18,340
10
68,98
18...

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