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BSG Urteil v. - B 12 R 16/19 R

Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im Öffentlichen Personennahverkehr - Kontrolltätigkeit - Dienstleistungsvertrag - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

Leitsatz

1. Bei der zur Statusbeurteilung für die Feststellung von Versicherungspflicht erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die einer Tätigkeit ihrer Eigenart nach immanent, durch gesetzliche Vorschriften oder eine öffentlich-rechtliche Aufgabenwahrnehmung bedingt sind oder auf sonstige Weise "in der Natur der Sache" liegen.

2. Insoweit besteht eine Indizwirkung gegen eine Beschäftigung und für eine selbstständige Tätigkeit, wenn bei Verrichtung der Tätigkeit eine Weisungsfreiheit verbleibt, die sie insgesamt als eine unternehmerische kennzeichnet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:270421UB12R1619R0

Fundstelle(n):
FAAAH-91174

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