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BMF - IV C 6 - S 2142/19/10004 :002 BStBl 2021 I S. 2025

Änderung des BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung der Einrichtung von Ersatzflächenpools durch Landwirte für die Vornahme von Ausgleichsmaßnahmen nach den Naturschutzgesetzen vom , BStBl 2004 I S. 716;

Anwendung des , BStBl 2021 II S. 5

Bezug: BStBl 2021 II S. 5

Bezug: BStBl 2004 I S. 716

Bezug: BStBl 2015 I S. 877

Der entschieden, dass das Entgelt für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen verteilt werden kann, wenn der Nutzungsüberlassungs- und Vorauszahlungszeitraum mehr als fünf Jahre beträgt. Diese Entscheidung widerspricht den Ausführungen von Tz. II.3. des BStBl 2004 I S.716.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden Tz. II.3. und II.4. wie folgt gefasst:

„3. Ertragsteuerliche Beurteilung bei Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Absatz 3 EStG

Die Betriebseinnahmen sind vorbehaltlich des Satzes 2 in dem Wirtschaftsjahr anzusetzen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Wenn das Entgelt für die Nutzungsüberlassung im Voraus gezahlt wird und der Nutzungsüberlassungs- sowie der Vorauszahlungszeitraum mehr als fünf Jahre beträgt, können die Betriebseinnahmen nach § 11 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Absatz 2 Satz 3 EStG auf den Vorauszahlungszeitraum verteilt werden. Ein solcher bestimmbarer Vorauszahlungszeitraum liegt bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung nur dann vor, wenn das Ende di...BStBl 2021 II S. 5

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