Wohnraummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers bei vereinbartem Ausschluss der Eigenbedarfskündigung zwischen Mieter und vormaligem Eigentümer
Leitsatz
Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen - hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung -, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.
Fundstelle(n): NJW 2021 S. 8 Nr. 44 NJW 2022 S. 473 Nr. 7 NJW-RR 2021 S. 1459 Nr. 22 NWB-Eilnachricht Nr. 45/2021 S. 3308 WM 2021 S. 2046 Nr. 42 EAAAH-92557