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BVerwG Urteil v. - 5 C 11/18

Gesetze: Art 100 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 13 Abs 1 Nr 2 BAföG 2014

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; Verfassungswidrigkeit des Bedarfssatzes nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG

Leitsatz

Die Festsetzung des ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfssatzes für Auszubildende in Hochschulen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG, der im streitigen Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 monatlich 373 Euro betrug, ist nicht vereinbar mit dem Teilhaberecht des Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:200521B5C11.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 43
WAAAH-92590

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