Schadensersatzanspruch des Leasingnehmers in einem sog. Dieselfall: Vorteilsausgleichung bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile
Leitsatz
1. Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB. Im Wege der Vorteilsausgleichung ist dieser Anspruch um die Nutzungsvorteile zu kürzen, die dem Geschädigten in adäquatem Zusammenhang mit dem Schadensereignis zugeflossen sind (Anschluss an , BGHZ 225, 316).
2. Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten Leasingzahlungen.
Fundstelle(n): BB 2021 S. 2498 Nr. 43 NJW 2021 S. 8 Nr. 44 NJW 2022 S. 321 Nr. 5 WM 2021 S. 2056 Nr. 42 ZIP 2021 S. 73 Nr. 38 ZIP 2022 S. 81 Nr. 2 EAAAH-92690