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BSG Beschluss v. - B 6 KA 26/20 B

Gesetze: § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG

Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - besondere Darlegungsanforderungen bei ausgelaufenem Recht - ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung bei noch zu entscheidender erheblicher Anzahl von Fällen oder fortwirkender allgemeiner Bedeutung - Darlegungserfordernis in Beschwerdebegründung bei nicht offensichtlichem Vorliegen der vorgenannten Voraussetzung - bloße diesbezügliche Behauptung nicht ausreichend

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:260521BB6KA2620B0

Fundstelle(n):
NAAAH-92768

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