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BGH Beschluss v. - 4 StR 19/20

Gesetze: § 222 StGB, § 229 StGB, § 308 Abs 1 StGB, § 308 Abs 6 StGB

Fahrlässige Tötung: Zurechnung des durch Rettungsmaßnahmen verursachten Todes von Berufsrettern bei fährlässig herbeigeführtem Brand- oder Explosionsgeschehen

Leitsatz

Dem Täter eines fahrlässig herbeigeführten Brand- oder Explosionsgeschehens können der durch Rettungsmaßnahmen verursachte Tod oder die Körperverletzung von Berufsrettern zugerechnet werden (im Anschluss an , BGHSt 39, 322).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:050521B4STR19.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 44
NJW 2021 S. 3340 Nr. 45
HAAAH-92864

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