Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 213/20

Gesetze: § 115 InsO, § 116 InsO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 675f Abs 2 BGB

Erlöschen eines Girovertrags durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Auslegung der Handlungen der Bank als konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags

Leitsatz

Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und weiß die Bank nichts vom Insolvenzverfahren, können Handlungen der Bank nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners, die sich nach objektivem Empfängerhorizont als vertragsgemäßes Verhalten im Rahmen des (erloschenen) Zahlungsdiensterahmenvertrags darstellen, nicht als konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ausgelegt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:160921UIXZR213.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2514 Nr. 43
DB 2021 S. 2544 Nr. 43
DStR-Aktuell 2021 S. 10 Nr. 44
NJW 2021 S. 9 Nr. 45
NJW 2022 S. 67 Nr. 1
WM 2021 S. 2079 Nr. 43
ZIP 2021 S. 2242 Nr. 43
ZIP 2021 S. 81 Nr. 42
JAAAH-92927

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank