Energielieferungsvertrag: Rückzahlungsanspruch auf überzahlte Entgelte bei unwirksamer Preisanpassungsklausel; Schließung einer unwirksamen Preisanpassungsklausel im Wege ergänzender Vertragsauslegung
Tatbestand
Die Beklagte, Rechtsnachfolgerin der W. A. GmbH, ist ein Energieversorgungsunternehmen, das in A. Kunden mit Fernwärme beliefert. Die Fernwärme wird in einem Blockheizkraftwerk erzeugt, das ausschließlich mit Erdgas betrieben wird, welches die Beklagte von einem Lieferanten bezieht. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten schloss mit den Klägern im Juni 2005 einen Vertrag über die Lieferung von Fernwärme, der in § 7 dieselben vorformulierten Preisbestimmungen für Arbeits-, Mess- und Grundpreise enthält, deren Wirksamkeit der Senat in einem Rechtsstreit zwischen der hiesigen Beklagten und einem anderen Fernwärmekunden zu beurteilen hatte (Senatsurteil vom 18. Dezember 2019 - VIII ZR 209/18, NJW 2020, 1205; zum Wortlaut der Preisbestimmungen in § 7 des Vertrags dort Seite 1206). Die Kläger nahmen in der Folgezeit Fernwärme von der Beklagten ab.