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BSG Urteil v. - B 4 AS 70/20 R

Gesetze: § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 144 Abs 1 S 2 SGG, § 202 SGG, § 5 ZPO, § 19a SGB 1, § 44 SGB 10, § 40 Abs 1 S 2 SGB 2, § 41 Abs 1 S 4 SGB 2 vom , SGB 3

Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Beschwerdewert - wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr - Arbeitslosengeld II - Überprüfungsverfahren für mehrere Bewilligungszeiträume - Zusammenhang von Bezugszeiten - SGB 2-Ansprüche - kein einheitliches Stammrecht

Leitsatz

Eine Berufung bedarf bei einem Beschwerdewert von bis zu 750 Euro der Zulassung, wenn im sogenannten Überprüfungsverfahren höheres Arbeitslosengeld II für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr begehrt wird, dies aber die Rücknahme von bestandskräftigen Verwaltungsakten voraussetzt, mit denen Arbeitslosengeld II jeweils für sechs Monate bewilligt wurde.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:300621UB4AS7020R0

Fundstelle(n):
EAAAH-92933

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