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BFH Beschluss v. - VIII B 46/20

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 76 Abs. 2; FGO § 96;

Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht verfahrensgegenständlichen Besteuerungsgrundlage

Leitsatz

NV: Eine unzulässige Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das FG zur Abweisung der Klage in der Urteilsbegründung darauf abstellt, im Wege der Saldierung seien bislang nicht berücksichtigte Einkünfte heranzuziehen, deren Vorliegen vorher nicht Gegenstand des Verwaltungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahrens war.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.260621.VIIIB46.20.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 388 Nr. 12
BFH/NV 2021 S. 1511 Nr. 12
NJW 2021 S. 10 Nr. 45
HAAAH-93019

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