Gesetze: § 571 Abs 2 S 2 ZPO, § 574 ZPO, Art 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 2 Buchst a VollstrZustÜbk 2007, Art 6 Abs 1 VollstrAbk CHE, Art 7 Abs 1 VollstrAbk CHE, Art 1 VollstrAbkCHEAV, Art 2 Abs 4 VollstrAbkCHEAV
Beschwerde im Vollstreckbarerklärungsverfahren für ein schweizer Urteil zu einem güterrechtlichen Zahlungsanspruch: Erforderlichkeit der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts bei vom Rechtsmittelgericht zu prüfender internationaler Zuständigkeit
Leitsatz
1. Grundsätzlich findet eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts in der Beschwerdeinstanz auch dann nicht statt, wenn die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte vom Rechtsmittelgericht zu prüfen ist (im Anschluss an , juris).
2. Hängt die Frage der örtlichen Zuständigkeit nicht von denselben Voraussetzungen ab, die für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte maßgebend sind, ist das Beschwerdegericht nach § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO an der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts gehindert (im Anschluss an , NJW-RR 2015, 941).