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BGH Beschluss v. - 4 StR 214/20

Gesetze: § 74 Abs 1 StGB, § 74 Abs 3 S 1 StGB, § 267 StPO

Einziehung: Berücksichtigung des Wertes des eingezogenen Gegenstandes bei der Strafzumessung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:201020B4STR214.20.0

Fundstelle(n):
AAAAH-93244

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