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BGH Beschluss v. - 1 StR 139/21

Gesetze: § 73 Abs 1 StGB, § 73b StGB, § 73c StGB, § 261 StPO, § 267 StPO

Einziehung: Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Gesellschaftsorgan handelnden Täter

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:190521B1STR139.21.0

Fundstelle(n):
DAAAH-93256

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