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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 3146/19

Gesetze: SGB II § 21 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II setzt die Leistungserbringung im Rahmen einer "Maßnahme" voraus, die innerhalb eines organisatorischen Rahmens erbracht werden muss. Nich ausreichend hierfür sind reine Vermittlungs- und Beratungsleistungen.

Fundstelle(n):
WAAAH-93403

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