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BAG Beschluss v. - 1 ABR 46/10

Gesetze: § 80 Abs 2 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 84 Abs 2 SGB 9, § 28 Abs 6 Nr 3 BDSG 1990, § 3 Abs 9 BDSG 1990, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 8 EGRL 46/95, Art 3 EGRL 46/95, § 32 BDSG 1990

Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - Datenschutz

Leitsatz

Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX (juris SGB 9) die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen.

Fundstelle(n):
UAAAH-93421

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