Fehlen von Entscheidungsgründen; angebliche Hinzuziehung des Leistungsempfängers zum Einspruchsverfahren des leistenden Unternehmers, um nur gegenüber dem Leistungsempfänger "besondere Bescheide wegen Umsatzsteuer" erlassen zu können
Leitsatz
NV: Ein Urteil eines FG ist i. S. des § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen,
- wenn das FG eine (angebliche) Hinzuziehung des Leistungsempfängers zu einem Einspruchsverfahren des Leistenden für rechtmäßig erklärt, obwohl der Hinzugezogene am Einspruchsverfahren des Leistenden nicht beteiligt wird/werden soll,
- wenn das FG einen nur an den Leistungsempfänger gerichteten „besonderen Bescheid wegen Umsatzsteuer“, der keinen Regelungs-Ausspruch und keine Steuerfestsetzung enthält, lediglich mit einem Verweis auf eine Literaturstelle, wonach dem hinzugezogenen Leistungsempfänger die Änderung des Bescheids des Leistenden bekanntzugeben sei, für rechtmäßig erklärt.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2021:B.300621.XIB81.20.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2021 S. 1462 Nr. 12 UStB 2021 S. 385 Nr. 12 FAAAH-93533