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BMF - III C 2 - S 7287-a/21/10001 :001 BStBl 2021 I S. 2139

Qualifizierte elektronische Signatur und elektronischer Datenaustausch (EDI); Anpassung UStAE an das Vertrauensdienstegesetz (VDG) und die Aufhebung des Signaturgesetzes (SigG)

Bezug: BStBl 2012 I S. 726

Bezug:

I.

Das Signaturgesetz (SigG) wurde durch das elDAS-Durchführungsgesetz (BGBl 2017 S. 2745) mit Wirkung zum aufgehoben und teilweise durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) ersetzt. Allerdings regelt das VDG im Gegensatz zum SigG lediglich die nationalen Ergänzungen zu der unmittelbar anwendbaren „Verordnung (EU) Nr. 910 /2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG“ (eIDAS-Verordnung, ABl. EU 2014 Nr. L 257 S. 73). Die eIDAS-Verordnung unterscheidet zwischen

  • einer qualifizierten elektronischen Signatur (Art. 3 Nr. 12 ), die durch ein Zertifikat den Namen einer natürlichen Person bestätigt (Art. 3 Nr. 14 ) und für ein qualifiziertes Zertifikat die Anforderungen des Anhangs I erfüllen muss (Art. 3 Nr. 15 ) und

  • einem qualifizierten elektronischen Siegel (Art. 3 Nr. 27 ), das durch ein Zertifikat den Namen einer juristischen Person bestätigt (Art. 3 Nr. 29 ) und für ein qualifiziertes Zertifikat die Anforderungen des Anhangs III erfüllen muss (Art. 3 Nr. 30 ).

Ein qualifiziertes Zertifikat ...

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