Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 1 S 2 SGB 2, § 13 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 2, § 20 Abs 1 S 4 SGB 2, § 2 Abs 5 AlgIIV 2008
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - geldwerte Einnahme - vom Arbeitgeber bereitgestellte kostenlose Verpflegung - Sachbezug - Zuflussprinzip - Anrechnung auch bei Nichtinanspruchnahme
Leitsatz
1. Bei der Berücksichtigung von Einnahmen in Geldeswert als Einkommen ist eine Bewertung in Geld in Bezug auf den vereinbarten Anspruch aus dem Arbeits- bzw Dienstverhältnis vorzunehmen.
2. Der Zufluss eines Sachbezugs in Form von Verpflegung setzt nur die vereinbarungsgemäße Bereitstellung voraus und hängt nicht davon ab, ob die Verpflegung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.