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EuGH Urteil v. - C-373/19

Gesetze: RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 i, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 j

Steuerbefreiungen für Schul- und Hochschulunterricht - Elementare Schwimmkurse

Leitsatz

Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht umfasst.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2021:873

Fundstelle(n):
PAAAH-93654

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