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BSG Urteil v. - B 4 AS 82/20 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22b Abs 1 S 4 SGB 2, § 22c SGB 2, § 140 Abs 4 S 2 SGB 3, § 121 Abs 4 S 2 SGB 3, § 558d Abs 2 S 3 BGB

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Vierpersonenhaushalt im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Flächenlandkreis - Vergleichsraumbildung - homogener Lebens- und Wohnbereich - verkehrstechnische Verbundenheit - Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr - Repräsentativität der erhobenen Daten - Bestandsmieten - Angebotsmieten - Neuvertragsmieten - Mietspiegel - iteratives Verfahren - Vermieterstruktur - Nachbesserungsmöglichkeit

Leitsatz

Die Unterteilung des Zuständigkeitsbereichs eines Jobcenters in mehrere Vergleichsräume ist nicht bereits dann gerechtfertigt, wenn es an einer hinreichenden Erreichbarkeit des Gebiets eines Flächenlandkreises mit dem öffentlichen Personennahverkehr mangelt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:050821UB4AS8220R0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 803 Nr. 11
VAAAH-93678

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