Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22b Abs 1 S 4 SGB 2, § 22c SGB 2, § 140 Abs 4 S 2 SGB 3, § 121 Abs 4 S 2 SGB 3, § 558d Abs 2 S 3 BGB
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Vierpersonenhaushalt im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Flächenlandkreis - Vergleichsraumbildung - homogener Lebens- und Wohnbereich - verkehrstechnische Verbundenheit - Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr - Repräsentativität der erhobenen Daten - Bestandsmieten - Angebotsmieten - Neuvertragsmieten - Mietspiegel - iteratives Verfahren - Vermieterstruktur - Nachbesserungsmöglichkeit
Leitsatz
Die Unterteilung des Zuständigkeitsbereichs eines Jobcenters in mehrere Vergleichsräume ist nicht bereits dann gerechtfertigt, wenn es an einer hinreichenden Erreichbarkeit des Gebiets eines Flächenlandkreises mit dem öffentlichen Personennahverkehr mangelt.