(Asylbewerberleistungen - Analogleistungen - Hilfe in sonstigen Lebenslagen - Reisekosten für die Wahrnehmung eines Anhörungstermins im Asylverfahren - atypischer Bedarf - analoge Anwendung - Hilfe zum Lebensunterhalt - abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs - einmaliger Bedarf - sonstige Leistung nach § 6 AsylbLG - Anwendbarkeit auf Analogleistungsberechtigte)
Leitsatz
Reisekosten, die analogleistungsberechtigten Ausländern anlässlich der Wahrnehmung eines Behördentermins im Asylverfahren entstehen, lösen keinen Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen aus.