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BSG Urteil v. - B 7 AY 5/20 R

Gesetze: § 1 Abs 1 Nr 1 AsylbLG, § 2 Abs 1 AsylbLG vom , § 6 Abs 1 S 1 AsylbLG, § 73 S 1 SGB 12, § 27a Abs 4 S 1 SGB 12 vom , § 37 Abs 1 SGB 12, § 25 AsylVfG 1992

(Asylbewerberleistungen - Analogleistungen - Hilfe in sonstigen Lebenslagen - Reisekosten für die Wahrnehmung eines Anhörungstermins im Asylverfahren - atypischer Bedarf - analoge Anwendung - Hilfe zum Lebensunterhalt - abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs - einmaliger Bedarf - sonstige Leistung nach § 6 AsylbLG - Anwendbarkeit auf Analogleistungsberechtigte)

Leitsatz

Reisekosten, die analogleistungsberechtigten Ausländern anlässlich der Wahrnehmung eines Behördentermins im Asylverfahren entstehen, lösen keinen Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen aus.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:240621UB7AY520R0

Fundstelle(n):
PAAAH-93693

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