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BSG Urteil v. - B 7 AY 5/20 R

Gesetze: § 1 Abs 1 Nr 1 AsylbLG, § 2 Abs 1 AsylbLG vom , § 6 Abs 1 S 1 AsylbLG, § 73 S 1 SGB 12, § 27a Abs 4 S 1 SGB 12 vom , § 37 Abs 1 SGB 12, § 25 AsylVfG 1992

(Asylbewerberleistungen - Analogleistungen - Hilfe in sonstigen Lebenslagen - Reisekosten für die Wahrnehmung eines Anhörungstermins im Asylverfahren - atypischer Bedarf - analoge Anwendung - Hilfe zum Lebensunterhalt - abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs - einmaliger Bedarf - sonstige Leistung nach § 6 AsylbLG - Anwendbarkeit auf Analogleistungsberechtigte)

Leitsatz

Reisekosten, die analogleistungsberechtigten Ausländern anlässlich der Wahrnehmung eines Behördentermins im Asylverfahren entstehen, lösen keinen Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen aus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:240621UB7AY520R0

Fundstelle(n):
PAAAH-93693

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