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BVerwG Urteil v. - 3 C 2/20

Gesetze: § 22 Abs 3 MPSV, § 10 MPAMIV, Art 10 Abs 14 EUV 2017/745, § 1 IFG, § 6 IFG, § 4 VwVfG

Anspruch gesetzlicher Krankenkassen auf Information zu Risikobewertungen von Medizinprodukten

Leitsatz

Der Anspruch auf Informationen und Auskünfte zu durchgeführten Risikobewertungen nach § 22 Abs. 3 der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) erstreckt sich nicht auf Daten und Unterlagen, die die zuständige Bundesoberbehörde im Verfahren der Risikobewertung nicht angefordert oder sonst herangezogen hat und die für das Ergebnis der Risikobewertung nicht relevant sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:140721U3C2.20.0

Fundstelle(n):
TAAAH-93696

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