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BSG Urteil v. - B 3 KR 8/20 R

Gesetze: § 126 Abs 1 S 1 SGB 5 vom , § 127 Abs 1 SGB 5 vom , § 127 Abs 2 S 1 SGB 5 vom , § 33 Abs 5a S 2 SGB 5

(Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Vertrag nach § 127 SGB 5 zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker sowie den Ersatzkassen - Vergütungsanspruch des Hörgeräteakustikers - von der Krankenkasse genehmigungsfrei gestellte Hörgeräteversorgung - vertragswidrige Nichtanzeige der geplanten Versorgung - keine vertragliche Abrechnungsvoraussetzung - ansonsten ordnungsgemäße Versorgung - kein Anspruchsverlust)

Leitsatz

Bei einer von der Krankenkasse genehmigungsfrei gestellten Hörgeräteversorgung verliert der Hörgeräteakustiker seinen Vergütungsanspruch für eine ansonsten ordnungsgemäße Versorgung nicht, wenn er die geplante Versorgung vertragswidrig nicht vorher angezeigt hat und die Anzeige keine vertragliche Abrechnungsvoraussetzung ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:120821UB3KR820R0

Fundstelle(n):
DAAAH-93833

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