Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Bemessung von Zu- und Abschlägen
Leitsatz
Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat nicht stattzufinden (Fortführung , ZInsO 2007, 370).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:071021BIXZB4.20.0
Fundstelle(n): BB 2021 S. 2625 Nr. 45 DStR-Aktuell 2021 S. 14 Nr. 47 NJW 2021 S. 9 Nr. 46 WM 2021 S. 2207 Nr. 45 ZIP 2021 S. 2346 Nr. 45 ZIP 2021 S. 85 Nr. 44 VAAAH-94008