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BGH Beschluss v. - IX ZB 4/20

Gesetze: § 3 InsVV, § 10 InsVV, § 11 Abs 3 InsVV

Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Bemessung von Zu- und Abschlägen

Leitsatz

Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat nicht stattzufinden (Fortführung , ZInsO 2007, 370).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:071021BIXZB4.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2625 Nr. 45
DStR-Aktuell 2021 S. 14 Nr. 47
NJW 2021 S. 9 Nr. 46
WM 2021 S. 2207 Nr. 45
ZIP 2021 S. 2346 Nr. 45
ZIP 2021 S. 85 Nr. 44
VAAAH-94008

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