Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XIII ZB 97/19

Gesetze: § 34a Abs 1 S 1 AsylVfG, § 55 Abs 1 S 1 AsylVfG, § 62 AufenthG

Rücküberstellungshaft: Abschiebungsanordnung bei Ablehnung eines Asylantrags als Grundlage der Ausreisepflicht

Leitsatz

Ist der Betroffene weder kraft Gesetzes noch auf Grund eines anderen Bescheids vollziehbar ausreisepflichtig und wird seine Ausreisepflicht erst durch die (mit der Ablehnung eines Asylantrags) ergangene Abschiebungsanordnung begründet, muss deren Bekanntgabe vor Anordnung von Sicherungshaft festgestellt werden. Sie ist dann nicht nur Vollstreckungshandlung, sondern Grundlage der Ausreisepflicht (Abgrenzung zu , InfAuslR 2020, 28 Rn. 9, 12).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:310821BXIIIZB97.19.0

Fundstelle(n):
CAAAH-94010

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank