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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 13 AS 345/21 B

Gesetze: § 36 S 1 SGB 10; § 36a SGB 1; § 66 SGG; § 84 Abs 1 SGG; § 86b Abs 1 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die entgegen dem Wortlaut des § 84 Abs. 1 S. 1 SGG in der seit dem gültigen Fassung nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Widerspruchs hinweist, ist unrichtig i. S. des § 66 Abs. 2 S. 1 SGG.

Fundstelle(n):
EAAAH-94313

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