Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Betäubungsmittelrecht - Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer stationären Entwöhnungsbehandlung
Leitsatz
Ein Leistungen nach dem SGB II ausschließender Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung liegt auch vor, wenn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wegen der Behandlung eines Betäubungsmittelabhängigen in einer stationären Therapieeinrichtung unter Anrechnung auf die Strafe mit richterlicher Zustimmung zurückgestellt wird.