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BGH Urteil v. - IV ZR 96/19

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 23 VBLSa

Inhaltskontrolle des satzungsergänzenden Beschlusses des Verwaltungsrats der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Wirksamkeit der Regelung über die Verzinsung des noch zu zahlenden Gegenwerts in Höhe der Reinverzinsung und der Ausgestaltung der Entscheidungsfrist für die Neuberechnung des Gegenwerts bei Ausscheiden eines Beteiligten

Leitsatz

Die im Satzungsergänzenden Beschluss des Verwaltungsrats der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vom geregelte Verzinsung des noch zu zahlenden Gegenwerts in Höhe der Reinverzinsung (Nr. 4 Satz 2 und 3 SEB 2016) sowie die Ausgestaltung der Entscheidungsfrist für die Neuberechnung des Gegenwerts oder das Erstattungsmodell als dreimonatige Frist (Nr. 5.2 SEB 2016) benachteiligen den ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen. Die weiteren Bestimmungen des SEB 2016 zur Berechnung des Gegenwerts und zum Erstattungsmodell sind wirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:061021UIVZR96.19.0

Fundstelle(n):
WM 2021 S. 2251 Nr. 46
OAAAH-94392

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